Änderung der Aufsichtsbehörde ab 01.01.2025

Der Bundestag hat dem Gesetzentwurf zur Zentralisierung der Rechtsdienstleistungsaufsicht in zweiter und dritter Lesung zugestimmt. Nunmehr steht noch der zweite Durchgang im Bundesrat an. Wie auch schon bei der Abstimmung im Bundestag, wird auch bei der Abstimmung im Bundesrat mit einem einstimmigen Ergebnis gerechnet. Anschließend wird das Gesetzt im Bundesgesetzblatt veröffentlicht. Die Aufsicht geht dann wie geplant zum 1. Januar 2025 auf das Bundesamt für Justiz (BfJ) über.

Das Inkassorecht ist ein komplexes Rechtsgebiet, das die Beziehung zwischen Schuldnern, Gläubigern und Inkassodienstleistern regelt. Ziel dieser Übertragung der Aufsichtsfunktion auf das Bundesamt für Justiz ist es, den Verbraucherschutz zu verbessern und Missbräuche zu verhindern.

Das Bundesamt für Justiz wird dafür verantwortlich sein, die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen für Inkassodienstleister zu überwachen und diejenigen Unternehmen zu sanktionieren, die gegen die Vorschriften verstoßen.

Diese Änderung ist Teil des Gesetzentwurfs zur Stärkung des Verbraucherschutzes im Inkassorecht, der im November 2020 von der Bundesregierung verabschiedet wurde. Die neue Regelung soll dazu beitragen, die Rechte der Verbraucher zu schützen und für mehr Transparenz und Fairness in der Inkassobranche zu sorgen.

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