
BEHÖRDEN.KOMMUNALE FORDERUNGEN
Auch Behörden mangelt es in spezialisierten Disziplinen wie dem Forderungsmanagement an gut qualifizierten Fachkräften. Oft verhindern nicht ausreichende Sachkenntnis und zu knappe Zeitfenster, sowie der mäßig routinierte Umgang mit Datenbanken wie z.B. der ‚Schufa‘ eine saubere Recherche und ein effektives Nachhalten.
Das Städte und Kommunen sich auf Grund von gesetzlichen Vorschriften keine Unterstützung von Inkassodienstleistern holen dürfen, ist ein weitverbreiteter Irrglaube.
Grundsätzlich müssen wir hier zwischen privatrechtlichen und öffentlich-rechtlichen Forderungen unterscheiden.
Privatrechtliche Forderungen lassen sich einfach und problemlos an einen Inkassodienstleister outsourcen. Hierzu zählen Forderungen wie Eintrittsgelder, Unterhaltsvorschüsse vom Jugendamt, Miet- und Pachtausfälle, usw.
Öffentlich-rechtliche Forderungen (z.B. Hunde-, Gewerbe-, Grundsteuer, Bußgelder, Gebühren, Beiträge, …) müssen erst als uneinbringlich niedergeschlagen werden.
Eine Niederschlagung der Forderung bedeutet, dass die Behörde auf die Einziehung der Forderung verzichtet und die Forderung nicht mehr aktiv verfolgt. Eine Niederschlagung ist nicht dasselbe wie eine Erlassung der Forderung. Bei einer Niederschlagung bleibt die Forderung formal bestehen, jedoch wird keine weitere Verfolgung mehr betrieben. Bei einer Erlassung der Forderung wird die Forderung vollständig aufgehoben und es besteht keine Verpflichtung mehr für den Schuldner, die Forderung zu begleichen.
DUE bietet eine maßgeschneiderte Lösung, die auf die spezifischen Bedürfnisse und Anforderungen Ihrer Behörde zugeschnitten ist.